Die Bauwiesel
Die Bauwiesel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle allgemeinen Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma. Nachstehend Dienstleister genannt- mit seinem jeweiligen Vertragspartner - nachstehend Auftraggeber genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen werden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an den Dienstleister absenden.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarungen. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die aufgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Hiervon ausgenommen sind Vorschriften des §§ 48a EStG Abs.1 dessen Erfüllung und Haftung ausschliesslich dem Auftraggeber obliegen.

2.4 Es steht dem Dienstleister frei auch für andere Auftraggeber tätig zu sein. 

3. Zustandekommens des Vertrags

3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebotes auf dem Postweg oder per E-Mail zustande.

3.2 Der Gegenstand des Vertrags bzw. die genaue Auftragsbezeichnung ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben.

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Eine Kündigung des Vertrags ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.2 vor Beginn des Vertrags, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal 100 Euro vereinbart.

4.3 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Dieser findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrages §§611 ff. BGB 

4.4 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung mit kalendertägig festgelegter Zahlungsfrist ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.5 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichem Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.6 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% 

5. Leistungsumfang

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteiltem Auftrag.

5.2 Der Dienstleister wird dem Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.

5.3 Ist es dem Dienstleister die vertraglicher geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

6. Verschwiegenheitspflicht

6.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs, Privat und Geschäftsgeheimnisse des Auftaggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

7. Haftung

7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldungsunabhängig. Der Schadensanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf der vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Dienstleister ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

 

9. Gerichtsstand

9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gelten für Inlands und Auslandskunden gleichermaßen.

9.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hievon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. 

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